Gefährdungs­beurteilung in der Baumpflege

Systemische Erfassung potentieller Gefährdungen

Um Arbeit sicherer zu gestalten wurde 1996 die gesetzliche Grundlage geschaffen, Unternehmer zu der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu verpflichten.

Gefährdungsbeurteilungen dienen der systematischen Erfassung potentieller Gefährdungen bei der Arbeit, um Maßnahmen zur Sicherheit oder Gesunderhaltung der beteiligten Personen zu ergreifen.

Da die meisten Baustellen in der Baumpflege wenige Stunden bis Tage andauern, ist die Arbeit in diesem Bereich mit einem häufigen Ortswechsel verbunden. Ebenso werden von Auftrag zu Auftrag unterschiedlichste Anforderungen an Baumpfleger gestellt. Bei Fällungen in dicht besiedeltem Gebiet werden umfassende Kenntnisse des Umgangs mit der Motorsäge benötigt, während bei der Obstbaumpflege Handsäge, Astschere und Leiter ausreichen können.

Darum ist für jede Baustelle in der Baumpflege eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierfür gibt es unterschiedlichste Vordrucke in Form von Checklisten.

Die Situative GBU nimmt unter den Gefährdungsbeurteilungen aufgrund der Häufigkeit eine Sonderstellung ein, da die meisten Baustellen in der Baumpflege wenige Stunden bis Tage dauern. Zusammen mit wechselnder Witterung ergeben sich meist sehr unterschiedliche Anforderungen an Arbeitsverfahren, Qualifikation der Mitarbeiter und eingesetzte Arbeitsmittel oder Geräte. Weil somit nie eine Gleichartigkeit nach §5 ArbSchG gegeben ist, sind Gefährdungsbeurteilungen für jeden Bereich der Baustelle neu anzufertigen.